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TOP-Förderung für Pflegeeinrichtungen – 12.000 EUR nicht rückzahlbarer Zuschuss

Für die Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie der damit verbundenen Schulung der Mitarbeiter erhalten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss von maximal 12.000 EUR.

Der Hauptzweck der Förderung ist die Entlastung der Pflegekräfte durch die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung sein. Ein Antrag kann mehrere zeitlich und sachlich unterschiedliche Maßnahmen und Anschaffungen enthalten, die als Gesamtkonzept betrachtet und entsprechend des Maximalbetrages von 12.000 EUR Zuschuss pro Pflegeeinrichtung bewilligt werden können.

Dieser Zuschuss ist in höchstem Maße attraktiv, da diese Finanzhilfen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt wird. Für bestehende ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bedeutet das: geschenktes Geld für bestimmte Zwecke.

Den Zuschuss können Sie erhalten für die Anschaffung digitaler oder technischer Einrichtungen, u.a. für:

  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
  • Dienst- und Tourenplanung
  • Internes Qualitätsmanagement
  • Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen
  • Elektronischer Abrechnung pflegerischer Leistungen
  • Schulung von Mitarbeiter die mit der Anschaffung digitaler oder technischer Einrichtungen im Zusammenhang stehen

Als erfahrene Fördermittelmanager, unterstützen wir Sie bei der Beantragung und der anschließenden Abrechnung des Zuschusses für Ihr Vorhaben.

Ein Plus für Sie ist dabei, dass Sie sich nicht erst intensiv mit dem Förderprogramm auseinandersetzen müssen, mögliche Fehlerquellen in der Beantragung umgehen und Sie den Zuschuss somit schneller in Anspruch nehmen können.

Ihre Vorteile auf einen Blick
  • 100%-ige Abwicklung durch unsere Fördermittelexperten
  • Zuschuss von bis zu 40%
  • Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr)

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