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UNTERSTÜTZUNG SICHERN

Förderungen & Zuschüsse für Unternehmen

Im Zuge der Auftragsklärung prüfen wir, ob Ihre Unternehmensberatung durch Fördermittel des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bezuschusst werden kann.

Im Rahmen unseres Fördermittelmanagements unterstützen wir Sie bei der Beantragung und der anschließenden Abrechnung Ihrer Fördermittel. So müssen Sie sich nicht erst intensiv mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten auseinandersetzen, sondern können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Zuschüsse für Unternehmen in Deutschland

Zuschüsse für Unternehmen in Sachsen-Anhalt

BAFA-Beratungsförderung

  • In Kürze

  • Was wird gefördert?

  • Wer wird gefördert?

  • Konditionen

  • Einsatzmöglichkeiten

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst seit 2015 kleine und mittlere Unternehmen, die eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“, umgangssprachlich als BAFA-Förderung bezeichnet, gehört wohl zu den bekanntesten und beliebtesten Beratungsförderungsprogrammen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Die Förderquote von bis zu 90 % ist ausgesprochen attraktiv, das Programm deckt ein sehr breites Themenspektrum ab und die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vergleichsweise unbürokratisch.

  • Bis zu 3.200 EUR Zuschuss für Unternehmensberatungen
  • Förderquoten von bis zu 90 %
  • Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen.

Die Beratungsförderung des BAFA kann u.a. für folgende Themen in Anspruch genommen werden:

  • Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • Personalplanung, Personalführung, Personalentwicklung
  • Personalrekrutierung
  • Mitarbeiterführung
  • Umsatz- und Ertragsplanung
  • Konkrete Geschäftserweiterung
  • Unternehmerische Ausrichtung und Strategie
  • Unternehmensnachfolge

Antragsberechtigt sind alle rechtlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind.

Nicht gefördert werden Beratungen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inkl. Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen bzw. weiteren Beratungen gerichtet ist (Neutralität),
  • die überwiegend die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten zum Inhalt haben,
  • die überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben,
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • von Unternehmen oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 ausgeschlossen sind,
    im Rahmen der Existenzgründung,
  • von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Verkauf oder Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entspechenden Marketings zum Inhalt haben.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach zwei Kriterien: der Eingruppierung des Unternehmens in eine der drei Unternehmensgruppen sowie dem Standort des Unternehmens bzw. der beratenen Betriebsstätte. Berechnen Sie Ihre Zuschusshöhe unkompliziert mit den folgenden beiden Fragen:

1. Befindet sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?

  • Ja. Dann steht Ihnen ein Zuschuss von 90 % zu, maximal 2.700 EUR.
  • Nein. Weiter mit Frage 2.

2. Ist Ihr Unternehmen länger als zwei Jahre am Markt?

  • Ja. Dann handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Bestandsunternehmen. Die Förderkonditionen finden Sie im Block A.
  • Nein. Dann handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Jungunternehmen. Die Förderkonditionen finden Sie im Block B.

Block A: Förderkonditionen für Bestandsunternehmen

  • mit Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): Förderquote von 80 %, max. 2.400 EUR
  • mit Sitz in der Region Lüneburg: Förderquote von 60 %, max. 1.800 EUR
  • mit Sitz in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig: Förderquote von 50 %, max. 1.500 EUR

Block B: Förderkonditionen für Jungunternehmen

  • mit Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): Förderquote von 80 %, max. 3.200 EUR
  • mit Sitz in der Region Lüneburg: Förderquote von 60 %, max. 2.400 EUR
  • mit Sitz in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig: Förderquote von 50 %, max. 2.000 EUR

Praxisbeispiel I: Verbesserungspotenziale mittels Benchmarking identifizieren

Benchmarking ist ein systematischer und kontinuierlicher Prozess zur Messung der eigenen Leistungsfähigkeit im Vergleich zur bestehenden Best Practice – mit dem Ziel, Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Die Niemann Consulting GmbH ist autorisierter Partner des Fraunhofer IPK und damit berechtigt, den BenchmarkIndex zu nutzen.

Im Zuge der BAFA-Beratung stellen wir Ihnen bewusst die „Leistungslücke“ dar, zwischen der Position, an der Sie jetzt stehen und der Position, an der Sie mit Ihrem Unternehmen sein möchten. In diesem Zuge erhalten Sie auch Informationen über die „Größe“ der Lücke zwischen Ihnen und Ihren Wettbewerbern. Diese Informationen helfen Ihnen, zu entscheiden, wie sich Ihr Unternehmen in den nächsten Jahren entwickeln wird.


Praxisbeispiel II: Überprüfung und Weiterentwicklung Ihres Geschäftsmodells mit CANVAS

Als Unternehmer wissen Sie: Das eigene Geschäftsmodell sollte regelmäßig einer Prüfung unterzogen und weiterentwickelt werden. Aber wie können Sie Ihr Geschäftsmodell auf brauchbare Weise zum Ausdruck bringen? Ein Ansatz: das Business Model CANVAS.

Stellen Sie sich CANVAS als ein Beziehungsdiagramm vor, das neun logisch miteinander verknüpfte Elemente darstellt, die für die meisten Unternehmen zur Normalität gehören. Die Vorstellung der neun Bausteine als zusammenhängendes Ganzes hilft, den Unternehmenszweck zu begreifen und wichtige organisationsbezogene Wechselwirkungen zu erkennen, die auf den ersten Blick nicht deutlich sind.

Im Rahmen eines CANVAS-Workshops werden wir nicht nur Ihr derzeitiges Geschäftsmodell beschreiben, sondern auch eine Wettbewerbsanalyse durchführen sowie Chancen und Risiken identifizieren und aufarbeiten. Im Ergebnis werden unternehmerische Entwicklungspotenziale deutlich, die in kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensziele überführt und mit konkreten Maßnahmen untersetzt werden.


Praxisbeispiel III: Betriebsspezifische Ausbildungsgestaltung weiterentwickeln

Kein Azubi gleicht dem anderen. Dieser Grundsatz gilt gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Betriebe neue Zielgruppen für die Berufsausbildung erschließen. Nicht nur die schulischen Qualifikationen variieren, sondern auch die Herkunft, die persönlichen Problemlagen, das Alter, die Begabung, die beruflichen Karriereziele und die Identifikation mit dem Ausbildungsberuf (Wunschberuf oder dritte Wahl?).

Sicherlich kennen Sie solche und ähnliche Fragen aus dem Ausbildungsalltag:

  • Wie motiviere ich einen Auszubildenden, der mit Unmut oder Lustlosigkeit auf meine Erklärungen und Aufgabenzuweisungen reagiert?
  • Wie fördere und fordere ich leistungsschwache, aber auch leistungsstarke Auszubildende?
  • Wie schaffe ich es, dass die Auszubildenden ehrlich und offen sind – dass sie sich trauen, mich bei Konflikten und Schwierigkeiten um Hilfe zu bitten?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden sich in einem innovativen Ausbildungsmanagement und einer betriebsspezifischen Ausbildungsgestaltung. Für die Organisation der betrieblichen Berufsausbildung gibt es trotz gesetzlicher Rahmenbedingungen kein Schema F. Im Gegenteil: Als Ausbildungsbetrieb können Sie den Ausbildungsalltag in hohem Maße eigenverantwortlich gestalten,

Im Rahmen einer BAFA-Beratung werden wir Ihr Ausbildungsmanagement analysieren und Ihr konkretes betriebliches Ausbildungskonzept weiterentwickeln. Mögliche Ansatzpunkte sind die Gewinnung, die Auswahl, die Entwicklung und die Bindung von Auszubildenden. Aber auch das Ausbildungsmarketing und das Engagement in der Berufsorientierung sowie das begleitende Ausbildungscontrolling werden einer Betrachtung unterzogen.

Beratungshilfeprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

  • In Kürze

  • Was wird gefördert?

  • Wer wird gefördert?

  • Konditionen

  • Einsatzmöglichkeiten

Unternehmensberatungen helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Unternehmerinnen und Unternehmer in Sachsen-Anhalt haben noch bis zum 30.06.2021 die Möglichkeit, vom Beratungshilfeprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu profitieren. Im Rahmen des Förderprogramms werden spezifische Unternehmensberatungen mit einem Fördersatz von 50 % bezuschusst. Dazu zählen u. a.:

  • Beratungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung;
  • Unterstützungsleistungen wie bspw. die Erstellung und Umsetzung von Unternehmensstrategien zur Existenzsicherung, die Behebung unternehmerischer Innovations- und Rationalisierungsdefizite sowie die effiziente Organisation innerbetrieblicher Abläufe.

Die Niemann Consulting GmbH ist autorisiertes Beratungsunternehmen und damit berechtigt, Beratungen im Rahmen des Beratungshilfeprogramms des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen.

Die im Rahmen des Beratungshilfeprogramms durchgeführten Beratungen sollen Impulse und Anregungen zur weiteren Entwicklung und Festigung sowie zur Stärkung der Wachstums-, Investitions- und Innovationsfähigkeit vermitteln. Dazu zählen folgende Beratungsinhalte:

  • Organisationsoptimierung
  • Personalmanagement
  • Optimierung von Geschäftsprozessen
  • Stärkung des Innovationspotenzials
  • Unternehmensübergabe
  • Anpassung an neue Markterfordernisse und deren Finanzierung
  • Digitalisierung und digitale Transformation
  • Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland
  • Energie- und Umwelteffizienz

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt sowie Freiberufler, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt ausüben.

Grundsätzlich können im Beratungshilfeprogramm nur Unternehmen gefördert werden, die älter als zwei Jahre sind.

Gefördert werden bis zu 50 % des in Rechnung gestellten Beratungshonorars. Dabei gelten folgende Begrenzungen:

  • Der Zuschuss ist auf 6.000 EUR begrenzt. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar kann höher liegen, wird jedoch für die Förderung auf 12.000 ER begrenzt.
  • Das maximal förderfähige Honorar ist auf 1.600 EUR pro Tagewerk begrenzt.

Nicht gefördert werden Reise- und Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer.

Praxisbeispiel I: Identifizierung unternehmerischer Innovationspotenziale

Die fortschreitende Digitalisierung ist eine der größten Herausforderungen, denen sich kleine und mittlere Unternehmen heute und in Zukunft stellen müssen. Viele Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben sich in den letzten Jahrzehnten erfolgreich am Markt etabliert, ihre Produkte und Dienstleistungen jedoch in einer „Offline“-Welt optimiert. Im Rahmen einer bezuschussten Unternehmensberatung werden wir Ihr Geschäftsmodell und Ihre betrieblichen Abläufe auf den Prüfstand stellen und Optimierungsmöglichkeiten erarbeiten.

  1. Innovationspotenziale identifizieren
    Der Einsatz von digitalen Lösungen optimiert Ihre Wertschöpfungskette und öffnet neue Märkte. Diese „schlummernden“
    Möglichkeiten werden von uns identifiziert.
  2. Unternehmerische Zielsetzungen definieren
    Gemeinsam überführen wir die identifizierten Innovationspotenziale in kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensziele.
  3. Entwicklung geeigneter Maßnahmen
    Zur Erreichung der Unternehmensziele entwickeln wir konkrete Maßnahmen, die in Form eines Realisierungsplanes visualisiert und verbalisiert werden. Dieser „Fahrplan“ hilft Ihnen, Innovationsprozesse im eigenen Unternehmen anzustoßen und zielgerichtet umzusetzen.
  4. Finanzierungsstrategie
    Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Finanzierungsstrategie, die Ihnen die Umsetzung des Realisierungsplanes ermöglicht.

Praxisbeispiel II: Wettbewerbsanalyse

Digitalisierung, Online-Handel und Globalisierung erhöhen in vielen Branchen den Wettbewerbsdruck und verschärfen die Situation der Unternehmen im Kampf um Marktanteile. Daher wird es immer wichtiger, Informationen über Strategien, Marktposition, Produktqualität und Zielsetzungen der Wettbewerber einzuholen. Im Rahmen einer Marktanalyse listen und bewerten wir die Methoden, Instrumente und Strategien, mit denen Ihre Wettbewerber am Markt auftreten. Als zertifizierter Partner des Fraunhofer IPK setzen wir zudem den „BenchmarkIndex“ ein, um Ihre Kennzahlen zu analysieren und einen Vergleich zu Ihren Wettbewerbern zu ziehen.

Mit der Wettbewerbsanalyse erhalten Sie wertvolle Erkenntnisse, die Sie nicht nur für die eigene Strategieplanung, sondern auch für das Produktmanagement sowie für die Gestaltung von Marketing und Vertrieb nutzen können.

Prozessberatung mit unternehmensWert:Mensch

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  • Wer wird gefördert?

  • Konditionen

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Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt, um zukünftigen personellen Herausforderungen zu begegnen? Wo besteht Handlungsbedarf? Wie reagieren Sie optimal auf die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt? Welche konkreten Lösungen passen zu Ihnen?

Die Förderprogramme unternehmensWert: Mensch & unternehmensWert: Mensch plus helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in den vier Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz mit einem Zuschuss von bis  zu 80 % gefördert.

Das Programm unternehmensWert:Mensch unterstützt kleine Unternehmen und Freiberufler dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert:

  • Personalführung
  • Chancengleichheit & Diversity
  • Gesundheit
  • Wissen & Kompetenz.

unternehmensWert: Mensch zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen. Die Ziele des geförderten Beratungsprogramms sind:

  • Unternehmen und Freiberufler für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
  • den Unternehmen und Freiberuflern der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
  • Unternehmen und Freiberufler zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, eigenständig angemessen zu reagieren sowie
  • in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte*
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Gefördert werden bis zu 80 % des in Rechnung gestellten Beratungshonorars:

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 % Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten bis zu 50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar.
  • Die Beratungsdauer ist auf zehn Tage begrenzt
  • Das maximal förderfähige Honorar ist auf 1.000 EUR pro Tagewerk begrenzt.

Praxisbeispiel I: Die Kommunikation auf den Prüfstand stellen

Je größer ein Unternehmen wird und je mehr Mitarbeiter*innen (z. B. im Innen- und Außendienst) mitmischen, umso schwieriger wird die Kommunikation.

  • Wer muss worüber informiert sein?
  • Wie können Informationen zugänglich gemacht werden?
  • Wie werden Abläufe und Prozesse dokumentiert, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen am Kunden?
  • Über die Nutzung welcher Medien kann und muss der Informationsfluss sichergestellt werden?
  • Wie etabliert man zukünftig eine schnittstellenübergreifende Kommunikation und sichert diese ab?

Im Zuge einer Prozessberatung kann die Kommunikation im Unternehmen reflektiert und optimiert werden. Dabei kann folgender Ansatz forciert werden:

  1. Analyse der IST-Situation der externen sowie internen Kommunikation in kleineren Arbeitsgruppen (beteiligungsorientierter Ansatz)
  2. Betrachtung der Bedürfnisse aus einer internen und externen Perspektive
  3. Identifizierung von Ansatzpunkten eines reibungslosen Informationsflusses und -austauschs
  4. Ideen-Brainstorming und Machbarkeitsprüfung verschiedener Lösungsansätze, z. B. firmeninternes Wiki-System, Erstellen eines digitalen Prozesshandbuchs oder Prozessdigitalisierung durch Implementierung neuer Hard- und Software

Praxisbeispiel II: Neue Kompetenzanforderungen an Mitarbeiter 

Arbeitsabläufe und Entscheidungsfindungen in Unternehmen folgen nicht selten der organisatorischen Aufbaustruktur. Einer Organisation, die klassisch in Abteilungen organisiert ist, mangelt es allzu oft an flexiblen Arbeitsformen und abteilungs-übergreifender Zusammenarbeit. Kunden haben in Folge dessen mehrere Ansprechpartner für ein und dieselbe Dienstleistung, Ressourcen (oft in Form von Arbeitszeit) werden verschwendet, weil der Informationsaustausch zwischen den Fachabteilungen nur ungenügend stattfindet.

Die Einführung von (agilen) Projektmanagementmethoden kann die Arbeit in den klassischen Abteilungen mit der Arbeit in teamübergreifenden Projekten ergänzen. In Unternehmen, in denen die Projektarbeit bisher eine untergeordnete Rolle gespielt hat, stehen Mitarbeiter vor der Herausforderung, das Tagesgeschäft parallel zum Projektgeschäft zu bewältigen – keine leichte Aufgabe. Während Abläufe und Vorgehensweisen des Tagesgeschäfts seit Jahren erprobt und geübt sind, stellen Projektaufträge die Beteiligten vor neue Anforderungen. Agile Vorgehensweisen wie das Arbeiten in Sprints und die Retrospektive verlangen ein Umdenken und ein neues (agiles) Mindset.

Beratungsansatz:

  1. Schaffung einer Metastruktur und Etablierung von Projektmanagementstandards
  2. Rollendefinition in interdisziplinären Teams (Klärung von Verantwortlichkeiten und Entscheidungsfindungen)
  3. Beschreibung des Regelwerks für Projektarbeiten
  4. Auf- und Ausbau agiler Methodenkompetenz

Praxisbeispiel III: Arbeitgeberattraktivität und Unternehmenskultur

Um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, ist eine „aktive“ Positionierung wichtig. Der Auftritt des Unternehmens als Arbeitgeber sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern die positiven Merkmale und Besonderheiten sollten hinsichtlich der zu erreichenden Zielgruppen aktiv gestaltet werden.

Die Attraktivität eines Unternehmens spiegelt sich insbesondere bei der Mitarbeiterbindung wider. Hier steht und fällt alles mit einer positiven Unternehmenskultur. Um die Mitarbeiter auch langfristig im Unternehmen halten zu können, scheint es umso wichtiger, dass ein positives Betriebsklima vorherrscht.

Beratungsansatz:

  1. IST-Analyse der bestehenden Unternehmenswerte und Leitprinzipien des Handelns und Verhaltens sowie der Arbeitszufriedenheit unter den Mitarbeitenden
  2. Erarbeitung der SOLL-Perspektive zur Entwicklung der Arbeitgeberattraktivität
  3. Ableitung von Profilthemen zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur
  4. Implementierung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

Digitale Markterschließung mit go-digital

  • In Kürze

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  • Wer wird gefördert?

  • Konditionen

  • Einsatzmöglichkeiten

Im digitalen Raum sichtbar werden – für viele kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung, deren Bewältigung jedoch notwendig ist. Genau an dieser Stelle setzt das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an. Im Modul „Digitale Markterschließung“ bezuschusst das Programm Beratungen zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings mit einem Fördersatz von 50 %.

Als zertifiziertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm „go-digital“ unterstützen wir unsere Kunden bei der Erstellung einer professionellen Internetpräsenz, bei der Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie sowie beim Content-Marketing. Mit der Bürokratie im „Förderdschungel“ müssen sich unsere Klienten ebenfalls nicht beschäftigen: Als Beratungsunternehmen stellen wir den Förderantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projektes.

Das Förderprogamm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Beratungen im Modul „Digitale Markterschließung“ umfassen die vielfältigen Aspekte eines professionellen Online-Marketings, insb.:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifschen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen wie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks. Die Antragssteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen EUR
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Gefördert werden bis zu 50 % des in Rechnung gestellten Beratungshonorars. Dabei gelten folgende Begrenzungen:

  • Im Modul „Digitale Markterschließung“ sind bis zu 20 Beratertage förderfähig im Zeitraum von sechs Monaten.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 11.000 EUR.
  • Das maximal förderfähige Honorar ist auf 1.100 EUR pro Tagewerk begrenzt.

Nicht gefördert werden Reise- und Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer.

Die Wahrnehmung im digitalen Raum ist heute wichtiger als je zuvor. Ihre Kunden und diejenige, die es noch werden wollen, sind es gewohnt, online alle benötigen Informationen schnell zu finden. Die Zeiten, in denen die Unternehmenswebsite der Anlaufpunkt der Nutzer war, sind vorbei. Insbesondere die jüngere Zielgruppe sucht dort, wo sie sich online bewegt – in den sozialen Medien.

Im Rahmen einer Beratung zum Online-Marketing betrachten wir in einem ersten Schritt den Markt und den Wettbewerb: Wo positioniert sich Ihr Unternehmen? Welche Kunden sprechen Sie an? Und: Welche Konkurrenten gibt es in der Region? Aufbauend auf dieser Analyse entwickeln wir für Sie eine individuelle Online-Marketing-Strategie, die Ihre Website und Ihre Social-Media-Aktivitäten gleichermaßen berücksichtigt.

Ideen, Beratung und Konzept

Wir klären, was möglich und was sinnvoll ist.

  1. Was wollen Sie mit Ihrer Werbung erreichen?
  2. Welche Maßnahmen setzen Sie aktuell bereits um?
  3. Wie werben Ihre Wettbewerber?
  4. Wer sind Ihre avisierten Zielgruppen?
  5. Was erwarten diese Zielgruppen von Ihnen?

Webdesign

Wir führen zusammen, was zusammen gehört.

  1. Ihre neue Website spricht unterschiedliche Zielgruppen direkt an.
  2. Suchmaschinen lieben Ihre neue Website.
  3. Bilder und Texte ergeben ein schlüssiges Ganzes.

Social-Media-Marketing

Sehen und gesehen werden.

  1. Bilder, Inhalte und Services Ihrer Social-Media-Kanäle ergeben ein ansprechendes Gesamtbild.
  2. In einem Redaktionsplan werden Posts zu unterschiedlichen Themen entwickelt und mit Grafiken untersetzt.
  3. Wir geben Ihnen das Handwerkszeug zur professionellen Betreuung Ihrer Social-Media-Kanäle.

Gründungsberatung mit ego.-START

  • In Kürze

  • Was wird gefördert?

  • Wer wird gefördert?

  • Konditionen

  • Einsatzmöglichkeiten

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Hilfen und Angeboten im Rahmen der „Existenzgründungsoffensive ego“. Das Förderprogramm „ego.-START“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Starthilfe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Form eines 90%-Zuschusses auf Coachingleistungen. Im Rahmen des Coachings werden autorisierte Berater die wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen des Gründers klären und die Finanzsituation des Gründungsvorhabens optimieren.

Die Niemann Consulting GmbH ist mit ihrem Geschäftsführer Bernhard Niemann gelisteter Partner des Förderprogramms „ego.-START“. Seit der Gründung unseres Unternehmens im Jahre 2004 haben wir mehr als 150 Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.

In der Vorgründungsphase bzw. vor Übernahme eines Unternehmens können Zuschüsse für Coachingleistungen aus dem Programm „ego.-START“ beantragt werden.

Die Förderung umfasst Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen sowie zur Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens.

Nicht förderfähig sind Coachingleistungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.

Die Förderung richtet sich an Existenzgründer und Unternehmensnachfolger in Sachsen-Anhalt, die perspektivisch ein Unternehmen gründen bzw. übernehmen möchten. Wichtig ist, dass sich der Antragssteller in der Vorgründungsphase befindet, d. h. die Gründung ist noch nicht erfolgt bzw. das Unternehmen wurde noch nicht übernommen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmensgründer, die sich im Bereich der freien berufe selbstständig machen, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmens- oder Rechtsberatung ausgerichtet ist.

Gefördert werden bis zu 90 % des in Rechnung gestellten Beratungshonorars:

  • Der Zuschuss zum Beratungshonorar ist auf 5.400 EUR begrenzt.
  • Der Beratungsumfang beträgt max. zehn Tage.
  • Das maximal förderfähige Honorar ist auf 600 EUR pro Tagewerk begrenzt.

Praxisbeispiel I: Finanzanalyse Ihres Gründungsvorhabens

Die Finanzanalyse beschreibt die finanzielle Entwicklung Ihres Unternehmens und ist für den Erfolg Ihres Gründungsvorhabens unerlässlich. Eine durchdachte Finanzanalyse beinhaltet eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei kleinen Unternehmen mit einfachen und leicht überschaubaren Geschäftsabläufen, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie Bilanz bei Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, und eine Liquiditätsplanung. Die Liquiditätsplanung betrachtet den Geldfluss und zeigt, welche Geldmittel in Ihr Unternehmen fließen, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird. Anhand des Liquiditätsplanes können Sie jederzeit sehen, ob Ihr Unternehmen zahlungsfähig ist.

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Analysen und Schlussfolgerungen in Ihrem Businessplan und überführen sie in konkrete Zahlen, die Aufschluss über die Zukunft Ihres Unternehmens geben. In diesem Zuge ermitteln wir Ihren realen Kapitalbedarf und entwickeln eine passende Finanzierungsstrategie. Dabei verstehen wir die Finanzplanung nicht als „ungeliebten“ Teil der Existenzgründung, sondern vielmehr als leistungsstarkes Steuerungs- und Kommunikationsinstrument. Die drei- bis fünfjährige Fortschreibung der Planungszahlen hilft Ihnen auch nach erfolgter Gründung, indem Sie Ihre wirtschaftlichen Kennzahlen regelmäßig unterjährig prüfen und in der Finanzplanung anpassen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, schnell auf Veränderungen zu reagieren und mögliche Engpässe und Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.


Praxisbeispiel II: Optimierung Ihres Geschäftsmodells mit CANVAS

Das Geschäftsmodell ist das Kernstück jedes Unternehmens. Es veranschaulicht Ihre Geschäftsidee und die Mittel und Wege, wie Ihre Idee erfolgreich umgesetzt werden soll. Dazu gehört auch, mit welchem Produkt- und Dienstleistungsangebot Ihr Unternehmen zukünftig im Markt Geld verdienen will und die Schlüsselaktivitäten, die zur Erfüllung des Nutzenversprechen führen.

Das Business Model CANVAS gilt heute als eine der weltweit erfolgreichsten Methoden, um Geschäftsmodelle zu visualisieren, zu entwickeln und auf den Prüfstand zu stellen. Stellen Sie sich CANVAS als ein Beziehungsdiagramm vor, das neun logisch miteinander verknüpfte Elemente darstellt, die für die meisten Unternehmen zur Normalität gehören. Die Vorstellung der neun Bausteine als zusammenhängendes Ganzes hilft, den Unternehmenszweck zu begreifen und wichtige organisationsbezogene Wechselwirkungen zu erkennen, die auf den ersten Blick nicht deutlich sind.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung werden wir nicht nur Ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen, sondern auch eine umfangreiche Branchen- und Wettbewerbsanalyse durchführen sowie Chancen und Risiken identifizieren und aufarbeiten. Dadurch wird nicht nur Ihr Geschäftsmodell optimiert, sondern auch eine mittelfristige Unternehmensstrategie definiert und mit konkreten Maßnahmen untersetzt.

Digitalisierungsförderung „Digital Jetzt“

  • In Kürze

  • Was wird gefördert?

  • Wer wird gefördert?

  • Konditionen

  • Unser Vorgehen

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung.

Um mittelständische Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse für:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Das Programm enthält zwei Fördermodule. Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Fördermodul 1: „Investitionen in digitale Technologien“

Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit drei bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, z. B. Investitionen in Soft- und Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 EUR pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 EUR pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 EUR in Modul 1 und 3.000 EUR in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern):

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Antragssteller hat maximal zwölf Monate Zeit, sein gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Als Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie bei dem gesamten Umsetzungsprozess – von der Antragsstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses. Konkret heißt das:

  • Wir analysieren Ihre Ausgangssituation umfassend und erheben den aktuellen Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen.
  • Wir ermitteln konkrete Verbesserungen und Zielstellungen für Ihr Unternehmen, z. B. in Bezug auf das Geschäftsmodell bzw. die Geschäftsfelder, die Unternehmensprozesse, die IT-Sicherheit oder die Digitalisierungskompetenz der Mitarbeiter.
  • Auf Grundlage der IST-Analyse konzipieren wir Ihr Digitalisierungsvorhaben und/oder geeignete Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Wir erarbeiten Ihren individuellen Digitalisierungsplan, der Pflichtbestandteil des Förderantrages ist.

Personal- und Organisationsentwicklung mit Sachsen-Anhalt Weiterbildung BETRIEB

  • In Kürze

  • Was wird gefördert?

  • Wer wird gefördert?

  • Konditionen

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Für Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung sind Zuschüsse von bis zu 80 % möglich.

Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt Weiterbildung BETRIEB“ bezuschuss Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung.

Eine Weiterbildungsmaßnahme umfasst jeden Lehrgang, der der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dient und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützt. Dazu zählen insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen:

  • zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter,
  • zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter und Menschen mit Behinderungen,
  • zum digitalen Wandel, die eine erfolgreiche und nachhaltige Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses im Unternehmen unterstützen sowie
  • zu ökologisch-ökonomischen Themenstellungen.

Eine Maßnahme zur Personal- und Organisationsentwicklung umfasst Beratungs- und Begleitleistungen zur  Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik. Dazu zählen insbesondere Vorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung mit Bezug zum digitalen Wandel, die eine erfolgreiche und nachhaltige Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses im Unternehmen unterstützen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt, die eigene Beschäftigte einschließlich der Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst qualifizieren.

Die Förderung erfolgt in Form einer Bezuschussung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Betriebliche Weiterbildungen

  • Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten: 60 %
  • Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten: 40 %
  • Die Zuwendung erhöht sich um 10 % für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertraggesetzes gebunden sind.
  • Die Zuwendung erhöht sich um 20 % für:
    • ältere Beschäftigte nach Vollendung
    • Teilzeitbeschäftigte (durchschnittlich max. 30 Stunden wöchentlich)
    • geringfügig Beschäftigte ohne weitere abhängige oder selbstständige Beschäftigung
    • Menschen mit anerkannten Grad einer Behinderung
    • Menschen im Migrationshintergrund
    • Alleinerziehende und Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (z. B. Elternzeit, Pflege von Angehörigen)

Personal- und Organisationsentwicklung

  • Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten: 80 %
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: 60 %
  • Unternehmen und Einrichtungen mit 250 und mehr Beschäftigten, wenn diese als Unternehmenszweck soziale, ethische oder ökologische Ziele verfolgen und ihr Unternehmenszweck nicht oder nur untergeordnet mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist: 40 %

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    Wir sehen uns als Coaches, als Motivatoren, als Inspiratoren, als Zuhörer, als Mutmacher, als Impulsgeber und mitunter auch als Antreiber. Wir finden Lösungen und sehen bestehende Probleme als Chance. Wir erleben täglich, wie leicht und schnell positive Veränderungen erreicht werden können.

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