Aktuelle Informationen finden Sie hier [Stand: 12.01.2021]
FOCUS Online hat den aktuellen Stand zu den verschiedenen Maßnahmen für alle Länder im Überblick (Stand: 24. März).
Alle Bundesländer haben eigene Hilfsprogramme für betroffene Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und zum Teil auch Künstler auf die Beine gestellt. Diese Soforthilfen werden häufig ebenfalls in Form von direkten Zuschüssen gezahlt. Teilweise überlappen sie sich mit den Maßnahmen des Bundes oder stellen eine Erweiterung dar – und sollen nun „synchronisiert“ werden.
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Bundesweite Zuschüsse für die Corona-Hilfe
Das Zuschussprogramm gilt für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten. Das Programm umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Detail sieht man vor:
- bis 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten,
- bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten.
Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für den Zuschuss ist aber, dass der Betrieb oder der Selbstständige sich vor März 2020 noch nicht in wirtschaftlicher Schieflage befand. Der Schaden muss in einem direkt im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Als Stichtag gilt der 11. März.
Auflistung der Zuschüsse nach Bundesländern
Baden-Württemberg
- Solo-Selbstständige bis zu 9.000 €
- bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 €
- bis 50 Beschäftigte bis zu 30.000 €
Corona-Hilfe in Baden-Württemberg
Bayern
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
Berlin
- maximal 5 Beschäftigte bis zu 5.000 €
- Soforthilfe-Paket I: zinslose Überbrückungskredite bis zu 500.000 €
Brandenburg
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR
Bremen
- bis zu 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. Jahresumsatz
- vereinfachtes Verfahren: 5.000 €
- besonderer Bedarf: 20.000 €
Hessen
- bis 5 Arbeitnehmer 10.000 €
- bis 10 Arbeitnehmer bis maximal 20.000 €
- bis 49 Arbeitnehmer bis 30.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
- Unternehmen mit 1-5 Arbeitnehmer: 9.000 Euro
- 6-10 Arbeitnehmer: 15.000 Euro
- 11-24 Arbeitnehmer: 25.000 Euro
- Unternehmen mit 25-49 Mitarbeiter: 40.000 Euro
Zuschüsse in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro,
- bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro,
- bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro,
- bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.
Corona-Soforthilfe in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
- 10 – 50 Beschäftigte bis zu 25.000 €
Hilfsprogramm in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
- Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 € und 10.000 Sofortdarlehen
- Unternehmen von 6 – 10 Beschäftigte: 15.000 € und 10.000 Sofortdarlehen
- Unternehmen von 11 – 30 Beschäftigte: 30.000 Sofortdarlehen
Hilfsprogramm in Rheinland-Pfalz
Saarland
- 0 bis 1 Mitarbeiter erhalten eine Soforthilfe von bis zu 3000 Euro
- Bis zu fünf Mitarbeiter eine Soforthilfe von bis zu 6000 Euro
- Bis zu 10 Mitarbeiter eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro
Sachsen
- Keine separaten Zuschüsse
- Zinslose Soforthilfe-Darlehen
Sachsen-Anhalt
- bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro
- 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro
- 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro
- 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro
Hilfsprogramm in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
- 2.500 Euro für Einzelkämpfer und Gewerbetreibende
- 5.000 Euro für Unternehmer von 1 bis zu 5 Vollzeitkräften
- 10.000 Euro für Unternehmer bis zu 10 Vollzeitkräften
Informationen in Schleswig-Holstein
Thüringen
- 1 bis 5 Beschäftigte: 5.000 Euro
- 6 bis 10 Beschäftigte: 10.000 Euro
- 11 bis 25 Beschäftigte: 20.000 Euro
- 26 bis 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Soforthilfeprogramm in Thüringen
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- der Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit,
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- der Aufstellung eines Finanzplans,
- der Erarbeitung einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung (Kleiner Businessplan/Situationsplanung),
- der Beantragung der gewünschten Finanzierung sowie
- der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Zuschüssen.